Was gibt es zu beachten

Was gibt es zu beachten

ich stehe vor folgender Entscheidung. Nur wenn ich diese ganzen Gelder bekommen möchte ,welche Ämter sind zuständig und bekomme ich noch weitere Unterstützung ausser Bafög ?

Welche Leistungen kann man erhalten?

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen erhalten vom Staat einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt bis zu folgender Höhe:

697 für Alleinstehende ohne Kind 238 Zuschuss/ 459 Darlehen

907 für Alleinstehende mit einem Kind 343 /564

912 für Verheiratete 238 /674

1.122 für Verheiratete mit einem Kind 343 /779

1.332 für Verheiratete mit zwei Kindern 448 /884

Für jedes weitere Kind erhöht sich (einkommens- und vermögensabhängig) dieser Betrag auf 210 Euro und wird zu 50 Prozent als Zuschuss geleistet. Alleinerziehende erhalten darüber hinaus pauschalisiert und ohne Kostennachweis einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro monatlich pro Kind.

Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 10.226 vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent, im Übrigen aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Die Darlehen für den Unterhalts- als auch für den Maßnahmebeitrag sind während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren – längstens jedoch sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei.

Die notwendigen Kosten der Anfertigung des Prüfungsstückes (sog. Meisterstück oder eine vergleichbare Prüfungsarbeit) werden bis zur Hälfte, höchstens jedoch bis zu einer Höhe von 1.534 im Rahmen eines zinsgünstigen Darlehens gefördert.