Wirtschaft Archiv wirtschaftsblatt

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Jungunternehmern wird eine Existenzgründung mit einer 200.000 SGründungsbeihilfe schmackhaft gemacht. EU und Land stellen dafür 38 Mio. S bis 1999 bereit.

Eisenstadt. Neben den bereits bestehenden Investitionsförderungen des Wirtschaftsförderungsgesetzes (WifG) hat das Burgenland kürzlich die sogenannte “Gründungsbeihilfe” ins Leben gerufen. Jüngstes Förderzuckerl ist aus dieser Beihilfe die einmalige Unterstützung von 200.000 Schilling für Unternehmensgründungen (siehe Kasten). Wie Landeshauptmann Karl Stix und Wirtschaftslandesrat Karl Kaplan mitteilen, werden ab sofort auch Betriebsübernahmen mit dem einmaligen Betrag unterstützt. Hintergrund der Entscheidung ist es, junge Leute zu motivieren, den elterlichen oder einen bereits bestehenden Betrieb zu übernehmen und der Abwanderung in Richtung Ballungszentren zu verringern. Das Land und der Europäische Sozialfonds stellen dafür 38 Millionen Schilling bis 31. 12. 1999 zur Verfügung.

In der Wirtschaftskammer wird die Existenzgründungsoffensive begrüßt: “Förderungen waren bisher an Investitionen gekoppelt. Die Förderung ist

eine Beihilfe zu Personalkosten, die für die Projektentwicklung und die durchführung notwendig sind.

Der Zuschuß beträgt 70 Prozent der Personalkosten, wobei jedoch höchstens 360.000 Schilling pro Unternehmen gewährt werden können. Die Förderung ist vom Innovationsgrad, der Technologieintensität und der Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze abhängig.

>> Kreditaktion für KMU

Ein weitere burgenlandspezifische Fördermöglichkeit ist die Kreditaktion für Kleinbetriebe der gewerblichen Wirtschaft. Dabei sollen Nahversorgungsbetriebe und Betriebsneugründungen durch günstige Investitionskredite unterstützt werden. Für einen Kredit mit dreijähriger Laufzeit von einem im Burgenland situierten Kreditinstitut wird ein Zinsenzuschuß von ein bis fünf Prozent gewährt. Fördervoraussetzung ist die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Produkte und Dienstleistungen. Werner Eckardt von der WKBurgenland: “Die kleine Starthilfe von 100.000 Schilling erhält der Antragsteller ohne viel Komplikationen. Der Betreffende bringt einen Kostenvoranschlag der geplanten Investition zur Bezirksstelle oder zur WKBurgenland. Er bekommt dann von uns eine Bestätigung und kann das Geld von seiner Hausbank abholen.” Die Gründung bzw. bernahme eines Unternehmens wird mit einer einmaligen Beihilfe von 200.000 Schilling innerhalb eines Jahres unterstützt. Im Nordburgenland erlaubt das EUWettbewerbsrecht 160.000 Schilling.

Für Qualifizierungsmaßnahmen innerhalb eines Jahres (Kurse, Seminare) werden maximal 200.000 S pro Antrag refundiert.

Existenzgründer können für begleitende Maßnahmen und Coaching in der Startphase maximal 50.000 S lukrieren.

Erforderliche Unterlagen bei der Antragstellung zur Auszahlung der 1. Tranche: 1. Firmenmäßig gefertigtes Antragsformular, 2. fundiertes Unternehmenskonzept, 3. Gewerbeanmeldung

Erforderliche Unterlagen zur Auszahlung der zweiten Tranche: Bilanz, Bonitätsauskünfte der Banken

Nähere Informationen:

Wirtschaftsservice Burgenland AGTechnologiezentrum, A7000 Eisenstadt, Kontakt: Frau Mag. Natascha Marth, Tel.: 0 26 82/70421 00 Es gibt noch eine Reihe von Förderinstrumentarien: Darunter die Landesförderung für Gewerbe und Industrie, die Schwerpunktförderung der Tourismuswirtschaft, die Jungunternehmerförderaktion, das Gründungssparen, die BürgesKleingewerbekreditaktion, ERPKredite für Industrie und Gewerbe, ERPKredite für die Tourismuswirtschaft, Regionale Innovationsprämien, der Forschungsförderungsfonds, der Innovations und Technologiefonds, die Betriebliche Umweltförderung, das Darlehen der sterreichischen Kommunalkredit oder letztlich die Ziel1Gebietsförderungen.

Nähere Informationen dazu gibt es beim Regionalmanagement Burgenland (RMB), A7000 Eisenstadt, Hauptstraße 33a, Tel. 0 26 82/704 240 oder in A7400 Oberwart, Messegelände Halle I, Tel. 0 33 52/310 760